1. Lieferungsbedingungen des Deutschen Textilreinigungsgewerbes
Mängel am eingelieferten Reinigungsgut
Das Braunschweiger Bügel und Mangelstudio ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die sie nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennen kann (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung,
verborgene Fremdkörper, durch oder bei zu den Textilien gehörigen Zubehörteilen wie z. B. Gürtel,Schnallen, Knöpfe, Pailletten, etc. und andere verborgene Mängel). Dasselbe gilt für Reinigungsgut oder Teile des Reinigungsgutes, die nicht oder nur begrenzt Reinigungsfähig sind, soweit sie nicht entsprechend gekennzeichnet sind oder Das Braunschweiger Bügel und Mangelstudio dies durch eine fachmännische Warenschau nicht erkennen kann.
2. Aufklärungspflicht des Kunden für besonders hochpreisiges Reinigungsgut
Entfernung von textilfremden Gegenständen durch den Kunden
Der Kunde hat auf besonders hochpreisiges Reinigungsgut bei der Übergabe an den Textilreiniger
hinzuweisen. Der Kunde hat darauf hinzuwirken, dass vor Übergabe der Textilien textil fremde Gegenstände, wie z. B. Kugelschreiber, Taschenmesser, u. a., entfernt sind.
3. Rückgabe/Pflicht des Kunden zur Abholung
Die Rückgabe des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung (z. B.
Ticket). Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung zu beweisen. Der Kunde muss das Reinigungsgut innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten bzw. vorgesehenen Liefertermin abholen. Geschieht dies nicht innerhalb der Frist von drei Monaten nach Übergabe an Das Braunschweiger Bügel und Mangelstudio, so ist Sie zur gesetzlich vorgesehenen
Verwertung berechtigt, es sei denn, der Kunde meldet sich vor der Verwertung.
Solche Reinigungsgüter, deren Erlös die Kosten des genannten Verwertungsverfahrens nicht übersteigt, können wirtschaftlich vernünftig und freihändig verwertet werden. Der Kunde hat Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös.
4. Rügepflicht des Kunden bei Mängel/Fehlmengen/Falschlieferung
beim ausgelieferten Reinigungsgut
Der Kunde hat zu beweisen, dass das Reinigungsgut , Mangel oder Bügelwäsche dem Braunschweiger Bügel und Mangelstudio zur Bearbeitung übergeben wurde, z. B. durch Vorlage der Auftragsbestätigung oder des Tickets. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen nach Rückgabe gerügt werden. Gleiches gilt in den beiden vorgenannten Sätzen für die Rüge von offensichtlichen Fehlmengen oder Falschlieferungen bei der Lieferung.
5. Haftung und Haftungsbegrenzung
Es gelten die gesetzlichen Regelungen. Im Fall leicht fahrlässig verursachter Schäden ist ein Schadensersatz auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Diese Begrenzung des Schadensersatzes gilt nicht für schuldhafte Verstöße gegen wesentliche
Vertragspflichten oder für schuldhafte Verstöße, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden.Gleichfalls gilt die Begrenzung des Schadensersatzes nicht bei Schäden durch Verletzung vonLeben, Körper oder Gesundheit.
Diese Lieferungsbedingungen sind empfohlen vom Deutschen Textilreinigungs-Verband e. V., Bonn. Ein Nachdruck sowie das Drucken von Kopien ist nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Deutschen Textilreinigungs-Verbandes gestattet.
Stand : Braunschweig Mai 2022 Das Braunschweiger Bügel und Mangelstudio
Unser STANDORT
Donaustraße 41
38120 Braunschweig / Weststadt
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Montag 09:00 - 15:00
Dienstag 09:00 - 15:00
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